• Wirbelsäulenzentrum
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Ärztliche Zweitmeinung

PD Dr. Richard Bostelmann

Es ist eine Operation an Ihrer Wirbelsäule geplant? Sie sind sich unsicher, ob die Operation notwendig ist und suchen Rat? Wir helfen Ihnen gerne weiter, wenn Sie sich eine Zweitmeinung einholen möchten.  

Sie haben seit November 2021 einen rechtlichen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung gemäß §27b Absatz 2 SGB V, wenn an der Wirbelsäule einer der folgenden Eingriffe geplant ist:

  • Osteosynthese (dynamische Stabilisierung) an der Wirbelsäule

  • Spondylodese

  • Knöcherne Dekompression

  • Facettenoperationen (Facettendenervation, -Thermokoagulation,-Kryodenervation)

  • Verfahren zum Einbringen von Material in einen Wirbelkörper (mit oder ohne vorherige Wirbelkörperaufrichtung)

  • Exzision von Bandscheibengewebe oder

  • Implantation einer Bandscheibenendoprothese


Am MVZ Quakenbrück habe wir die Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung zur Abgabe einer ärztlichen Zweitmeinung, da unser Spezialist PD Dr. med. habil. R. Bostelmann sämtliche Voraussetzungen erfüllt, die der G-BA in seiner Richtlinie zur Abgabe einer ärztlichen Zweitmeinung vorgegeben hat.

Sie müssen uns nur die erhobenen Befunde und Bildgebung zur Verfügung stellen. Dann können wir in einem Gespräch Ihre Fragen klären.

Terminvereinbarungen (in Kürze sind auch Online-Terminvergaben möglich) unter:

Sekretariat Frau Heidrun Specker

Telefon:   05431 15 3431
Fax:         05431 15 3353

email:   sekretariat.neurochirurgie@ckq-gmbh.de